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Bootsführerschein

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Sportboot Binnen „MOTOR“
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Sportboot Binnen „SEGEL“
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Sportboot Führerschein “SEE”
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Bodenseeschiffer Patent

Sportboot Binnen „MOTOR“

Der SBF Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge auf allen Binnengewässern. Vorgeschrieben ist der Schein für das Führen von Fahrzeugen auf Binnengewässern unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). Für Segelboote ohne Motor ist dieser Schein nicht vorgeschrieben, er wird jedoch häufig von Bootsverleihern als Fähigkeitsnachweis gefordert. Auch für die Teilnahme an Bootsregatten auf Binnengewässern ist dieser Schein häufig notwendig. Der SBF Binnen ist eine gute Vorbereitung für alle weiterführenden Führerscheine.

Voraussetzungen:
Segeln/Surfen: ab 14 Jahren
Motor: ab 16 Jahren
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Vordruck)
Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot) sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Sportboot Binnen „SEGELN“

Der SBF Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge auf allen Binnengewässern. Vorgeschrieben ist der Schein für das Führen von Fahrzeugen auf Binnengewässern unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). Für Segelboote ohne Motor ist dieser Schein nicht vorgeschrieben, er wird jedoch häufig von Bootsverleihern als Fähigkeitsnachweis gefordert. Auch für die Teilnahme an Bootsregatten auf Binnengewässern ist dieser Schein häufig notwendig. Der SBF Binnen ist eine gute Vorbereitung für alle weiterführenden Führerscheine.

Voraussetzungen:
Segeln/Surfen: ab 14 Jahren
Motor: ab 16 Jahren
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber (Vordruck)
Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheines oder Führungszeugnisses
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot) sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Sportbootführerschein “SEE”

Motor
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Voraussetzungen:
• ab 16 Jahren
• Tauglichkeit: Vorlage “Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber”
• Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
• der Navigation,
• der Seemannschaft,
• des Seeschifffahrtsrechts,
• der Wetterkunde und
• der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Bodenseeschifferpatent “Segeln + Motor”

Motorboot + Segelboot
Der Bewerber muss:

• das Mindestalter erreicht haben
• 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
• 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
• körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein
amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen. Persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.

Wer
• den DSV -A-Schein ausgestellt bis 31.03.1989 oder
• den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV Sportküstenschifferschein besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit.

Wer
• den amtlichen Sportbootführerschein See oder
• den amtlichen Sportbootführerschein Binnen – Motor des DMYV oder
• den amtlichen Sportbootführerschein Binnen – Motor des DSV
besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit. Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen.

Erteilung des Bodenseeschifferpatents
Das Patent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden ist, oder nachgewiesen ist. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden und bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein. Das Patent wird erst dann ausgestellt, wenn alle Prüfungsteile, für die sich der Bewerber angemeldet hat, auch abgelegt und bestanden wurden. Das Patent kann nur ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen.

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